Ein ausgestelltes Kassenrezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und darf max. 14 Tage unterbrochen werden. Andernfalls muss es leider abgebrochen werden da es dann die Gültigkeit verliert. Ihr Arzt hat die Möglichkeit im Feld spätester Behandlungsbeginn am … den Beginn des Rezeptes zu verlängern.
Wir bieten je nach Kapazität auch Hausbesuche an. Auf Ihrem Kassenrezept sollte dann das Kästchen „Hausbesuche“ angekreuzt sein.
Bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung (Physiotherapie, Krankengymnastik) ein großes Handtuch mit.
Patientinnen und Patienten müssen gemäß §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterhin FFP2 Masken in therapeutischen Praxen tragen. Diese Regelung gilt noch bis 7. April 2023.